Der digitale Euro: Wozu brauchen wir ihn wirklich?

Der digitale Euro: Wozu brauchen wir ihn wirklich?

Ein neues Zahlungsmittel – oder der Aufbau einer zentralen Kontrollinfrastruktur?

Der digitale Euro wird als großer Fortschritt angekündigt. Er soll schnell, sicher, kostenlos und in der gesamten Eurozone verwendbar sein. Die Europäische Zentralbank bezeichnet ihn sinngemäß als digitales Bargeld. Doch viele Menschen stellen sich eine einfache Frage: Was kann der digitale Euro, was unser Bankkonto nicht schon heute kann?

Wir überweisen bereits in Sekunden, bezahlen mit Karte oder Smartphone, kaufen im Internet ein und senden Geld an Freunde. Für den normalen Bürger sieht der digitale Euro deshalb zunächst wie ein weiteres digitales Konto aus. Warum also wird dafür eine milliardenschwere zentrale Infrastruktur aufgebaut? Und welche Möglichkeiten zur Kontrolle könnten dadurch entstehen?

Der Unterschied zum gewöhnlichen Bankkonto

Das Guthaben auf einem Bankkonto ist sogenanntes Geschäftsbankengeld. Rechtlich handelt es sich um eine Forderung des Kunden gegenüber seiner Bank. Der digitale Euro wäre dagegen unmittelbar vom Eurosystem ausgegebenes Zentralbankgeld. In dieser Hinsicht wäre er eher mit einem Geldschein vergleichbar als mit einem gewöhnlichen Bankguthaben.

Der Zugang soll dennoch meistens über Banken und andere Zahlungsdienstleister erfolgen. Bürger sollen eine digitale Euro-Wallet bei ihrer Bank oder einem zugelassenen Anbieter eröffnen können. Nach dem derzeitigen Konzept würden also weder die Geschäftsbanken noch die bisherigen Bankkonten verschwinden.

Gehalt, Miete, Kredite, Daueraufträge und Ersparnisse würden weiterhin überwiegend über das normale Bankkonto laufen. Der digitale Euro wäre vor allem für alltägliche Zahlungen gedacht. Vorgesehen ist außerdem eine Obergrenze für das Guthaben. Die EZB hat mögliche Haltegrenzen bis zu 3.000 Euro untersuchen lassen. Eine endgültige Höhe ist noch nicht beschlossen.

Wer einen höheren Betrag bezahlen möchte, könnte die Wallet mit dem Bankkonto verbinden. Zusätzlich benötigtes Geld würde dann automatisch vom Bankkonto eingezogen. Überschüssige digitale Euro könnten umgekehrt auf das Bankkonto weitergeleitet werden. Der digitale Euro ersetzt das Bankkonto somit nicht, sondern schafft eine zusätzliche und eng damit verbundene Zahlungsebene.

Die EZB begründet das Vorhaben unter anderem mit Europas Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsunternehmen wie Visa und Mastercard. Ein europäisches System soll Zahlungen in der gesamten Eurozone ermöglichen und die strategische Unabhängigkeit Europas stärken. Eine ausführliche Darstellung der offiziellen Gründe und Funktionen bietet die Europäische Zentralbank in ihren Fragen und Antworten zum digitalen Euro.

Wie weit ist das Projekt?

Der digitale Euro ist noch nicht eingeführt. Rat und Europäisches Parlament haben ihre Verhandlungspositionen beschlossen; die Verhandlungen über den endgültigen Gesetzestext laufen. Die EZB will in der zweiten Jahreshälfte 2027 einen zwölfmonatigen Pilotversuch beginnen. Unter der Voraussetzung eines entsprechenden EU-Gesetzes hält sie eine mögliche erste Ausgabe im Jahr 2029 für erreichbar.

Nach der Verabschiedung des Rechtsrahmens müsste der EZB-Rat noch gesondert entscheiden, ob der digitale Euro tatsächlich ausgegeben wird. Informationen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht das Europäische Parlament; den vorgesehenen Pilotversuch beschreibt die EZB auf ihrer Projektseite.

Dient der digitale Euro der Kontrolle?

Nach dem aktuellen Entwurf erhält weder „Brüssel“ noch die EZB einen frei verfügbaren Schalter, mit dem Politiker beliebig auf Konten zugreifen, Guthaben verändern oder einzelne Einkäufe genehmigen könnten. Eine solche Behauptung wäre durch den vorliegenden Gesetzestext nicht gedeckt.

Vollständige Anonymität ist bei der Online-Version allerdings ebenfalls nicht vorgesehen. Banken und Zahlungsdienstleister könnten ihre Kunden erkennen, unter anderem weil sie die Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen müssen. Die EZB erklärt, dass das Eurosystem selbst die Personen hinter den Transaktionen nicht direkt identifizieren können soll. Dafür sind Pseudonymisierung und weitere technische Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Bei Offline-Zahlungen sollen die persönlichen Transaktionsdetails grundsätzlich nur Zahler und Empfänger kennen. Geldwäscheprüfungen würden beim Auf- und Entladen des Offline-Guthabens stattfinden. Die offizielle Darstellung dazu findet sich auf der Seite „Digital euro and privacy“ der EZB.

Das ist dennoch nicht mit der Anonymität von Bargeld gleichzusetzen. Entscheidend ist nicht nur, ob die EZB selbst den Namen eines Käufers sieht. Ebenso wichtig ist, welche Informationen Banken und Zahlungsdienstleister verarbeiten, wie lange sie gespeichert werden, wann Behörden darauf zugreifen dürfen und ob verschiedene Datenbestände später miteinander verbunden werden können.

Auch europäische Datenschutzbehörden sehen offene Fragen. Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte warnten unter anderem vor einer übermäßigen Zentralisierung personenbezogener Daten. Sie forderten außerdem eine Datenschutzschwelle, unterhalb der kleine Online-Zahlungen nicht für Geldwäschekontrollen verfolgt werden. Ihre Empfehlungen sind in der gemeinsamen Stellungnahme zum digitalen Euro nachzulesen.

Programmierbares Geld: heute ausgeschlossen, morgen möglich?

Nach dem gegenwärtigen Verordnungsentwurf soll der digitale Euro ausdrücklich kein programmierbares Geld sein. Programmierbares Geld könnte beispielsweise nur für bestimmte Waren, in ausgewählten Geschäften, innerhalb eines festgelegten Gebietes oder vor einem Ablaufdatum verwendet werden.

Theoretisch wären damit Regeln denkbar wie:

  • Dieses Guthaben darf nur für Lebensmittel verwendet werden.
  • Benzin oder Flugtickets dürfen damit nicht bezahlt werden.
  • Das Guthaben verfällt nach einem bestimmten Datum.
  • Nach Überschreiten eines persönlichen CO₂-Limits wird die Zahlung an der Tankstelle abgelehnt.
  • Bestimmte Personen oder Organisationen dürfen kein Geld mehr erhalten.

Ein persönliches CO₂-Konto mit Negativpunkten oder Tanksperre ist kein Bestandteil des aktuellen Projekts. Auch ETS2, der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, führt kein persönliches CO₂-Punktekonto für jeden Bürger ein. Wer dies als bereits beschlossene Funktion des digitalen Euro darstellt, vermischt ein mögliches Zukunftsszenario mit dem heutigen Faktenstand.

Vorgesehen sind allerdings sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird eine Zahlung automatisch ausgelöst, sobald eine vereinbarte Bedingung erfüllt ist, beispielsweise nach der Lieferung einer Ware. Nach offizieller Auffassung wird dabei die Verwendbarkeit des Geldes selbst nicht eingeschränkt.

Bei digital dargestellten und programmierbaren Vermögenswerten entstehen ähnliche Grundsatzfragen. Mehr dazu habe ich im Beitrag „Tokenisierung: Wenn Besitz digital wird“ beschrieben.

Das heutige Verbot programmierbaren Zentralbankgeldes ist wichtig. Es ist aber kein Naturgesetz. Gesetze können geändert, technische Systeme erweitert und ursprünglich getrennte Datenbestände später verbunden werden. Deshalb reicht das politische Versprechen „Das haben wir nicht vor“ nicht aus. Das Verbot muss eindeutig, dauerhaft und gerichtlich durchsetzbar sein.

Was sagte Christine Lagarde über 300 oder 400 Euro?

Im Internet kursiert ein Video, in dem EZB-Präsidentin Christine Lagarde über Kontrollen sowie Beträge von 300 oder 400 Euro spricht. Das Gespräch fand statt, war jedoch ein Täuschungsanruf, bei dem sich russische Prankster als der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ausgaben.

Aus dem Ausschnitt wird häufig abgeleitet, Barzahlungen über 300 Euro sollten verboten oder digitale Zahlungen ab diesem Betrag automatisch kontrolliert werden. Das entspricht nicht dem Gesprächskontext. Lagarde sprach über die Überlegung, kleine digitale Zahlungen von etwa 300 oder 400 Euro ohne Kontrollen zu ermöglichen. Die erwähnte Bargeldgrenze von 1.000 Euro bezog sich auf Frankreich und nicht auf die gesamte EU. Der Zusammenhang wurde unter anderem im AFP-Faktencheck zum Lagarde-Video aufgearbeitet.

Das Gespräch macht trotzdem deutlich, dass vollständige Anonymität bei der Online-Version nicht vorgesehen ist. Auch Ausnahmen für kleine Zahlungen müssen mit den europäischen Geldwäschevorschriften abgestimmt werden.

Die tatsächlich beschlossene Bargeldobergrenze

Eine EU-weite Bargeldobergrenze wurde tatsächlich beschlossen, allerdings nicht in Höhe von 300 Euro. Ab 10. Juli 2027 dürfen Händler und Dienstleister geschäftliche Barzahlungen grundsätzlich nur bis zu 10.000 Euro annehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen oder bereits bestehende niedrigere Grenzen beibehalten.

Zahlungen zwischen Privatpersonen außerhalb einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit sind von dieser EU-Obergrenze ausgenommen. Die maßgeblichen Regelungen stehen in Artikel 80 der EU-Verordnung 2024/1624 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Grenze wird mit der Bekämpfung von Geldwäsche begründet. Kritiker befürchten, dass damit die finanzielle Privatsphäre unbescholtener Bürger weiter eingeschränkt und ein Weg zu zukünftig niedrigeren Grenzen eröffnet wird.

Bargeld soll bleiben – aber reicht dieses Versprechen?

EZB und EU-Institutionen erklären, der digitale Euro solle Bargeld ergänzen und nicht ersetzen. Parallel wird eine Verordnung verhandelt, die den Zugang zu Bargeld und seine Akzeptanz stärken soll. Der Rat der EU beschreibt seine Position auf der Seite „Single currency: strengthening the role of cash“.

Bargeld kann jedoch auch verschwinden, ohne jemals offiziell verboten zu werden. Wenn Bankfilialen und Geldautomaten abgebaut werden, Geschäfte nur noch digitale Zahlungen akzeptieren und öffentliche Verkehrsmittel keine Barzahlung mehr ermöglichen, verliert Bargeld schrittweise seine Alltagstauglichkeit.

Daher genügt es nicht, Banknoten formal als gesetzliches Zahlungsmittel zu erhalten. Die Menschen benötigen einen zumutbaren Zugang zu Bargeld, eine weitreichende Annahmepflicht und Barzahlmöglichkeiten bei öffentlichen Stellen und wichtigen Dienstleistungen. Bargeld ist außerdem eine unverzichtbare Reserve bei Strom-, Netz- oder Bankausfällen.

Die Initiative „Bargeld in Europa gesetzlich schützen“ fordert deshalb eine rechtliche Gleichstellung des Bargeldes mit dem digitalen Euro sowie verbindliche Regeln für Annahme und Versorgung.

Der digitale Euro ist nur ein Teil eines größeren Bildes

Der digitale Euro entsteht nicht isoliert. Die EU hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Systeme und Regelwerke für digitale Identität, Finanztransaktionen, Gesundheitsdaten, Kommunikation, künstliche Intelligenz und Plattformen eingeführt oder vorbereitet.

Dazu gehören unter anderem die EUDI-Wallet, das Anti-Geldwäschepaket mit der neuen Behörde AMLA, die Travel Rule für Kryptotransfers, der European Health Data Space, der Digital Services Act, das Schengener Informationssystem, Fluggastdatenbanken und Prüm II für den grenzüberschreitenden Austausch von Polizei-, Fingerabdruck-, DNA- und Gesichtsdaten.

Nicht jedes dieser Gesetze ist ein Überwachungsgesetz. Einige sollen Verbraucher schützen, IT-Systeme absichern, medizinische Forschung erleichtern oder große Plattformen regulieren. In ihrer Gesamtheit entsteht jedoch eine immer dichtere digitale Verwaltungs- und Datenlandschaft. Das eigentliche Risiko liegt möglicherweise weniger in einem einzelnen System als in der späteren Verknüpfung bisher getrennter Bereiche.

Eine ausführlichere Übersicht finden Sie in meinem Beitrag „Das Schreckensgespenst EU: Der schleichende Weg in den digitalen Überwachungsstaat“. Auch die Frage nach staatlichem Interesse an privaten Finanzdaten und Ersparnissen behandle ich im Artikel „Kommt der Zugriff auf unser Vermögen?“.

Welche Schutzmaßnahmen brauchen wir?

  1. Bargeld muss dauerhaft verfügbar und grundsätzlich akzeptiert bleiben.
  2. Die Verwendung des digitalen Euro muss für Bürger freiwillig sein.
  3. Programmierbares Zentralbankgeld und persönliche Verwendungsbeschränkungen müssen gesetzlich ausgeschlossen bleiben.
  4. Die digitale Euro-Wallet darf nicht zwangsweise mit der EUDI-Wallet, Gesundheitsdaten, Mobilitätsprofilen oder persönlichen CO₂-Daten verbunden werden.
  5. Kleine Online-Zahlungen benötigen eine echte Datenschutzschwelle.
  6. Offline-Zahlungen müssen ohne zentrale Speicherung einzelner Transaktionsdetails möglich sein.
  7. Automatisierte soziale, politische oder ökologische Bewertungssysteme dürfen keine Zahlungen sperren.
  8. Kontosperren müssen begründet, zeitlich begrenzt und gerichtlich überprüfbar sein.
  9. Bürger müssen erfahren können, wer ihre Daten verarbeitet oder abgerufen hat.
  10. Grundlegende Änderungen müssen öffentlich und parlamentarisch beschlossen werden.

Meine persönliche Meinung

Ich habe beim digitalen Euro kein gutes Gefühl. In der Politik wird viel geredet und versprochen. Zu oft habe ich jedoch erlebt, dass später etwas anderes getan wurde, als zuvor angekündigt worden war. Deshalb fehlt mir inzwischen das Vertrauen, mich allein auf die Zusicherung zu verlassen, der digitale Euro werde niemals zur Kontrolle eingesetzt und das Bargeld werde selbstverständlich bestehen bleiben.

Vielleicht sind die heutigen Absichten tatsächlich so, wie sie dargestellt werden. Aber was gilt in fünf, zehn oder zwanzig Jahren? Was geschieht, wenn sich politische Mehrheiten ändern, neue Krisen ausgerufen oder die gesetzlichen Grenzen Schritt für Schritt verschoben werden? Eine einmal geschaffene Infrastruktur bleibt bestehen und kann später für Zwecke eingesetzt werden, die bei ihrer Einführung noch ausgeschlossen wurden.

Für mich hat sich die Europäische Union immer weiter von der Gemeinschaft entfernt, die ich mir wünschen würde. Aus einer Zusammenarbeit souveräner europäischer Staaten ist in meinen Augen ein Bürokratie- und Kontrollapparat geworden, der immer tiefer in nationale Entscheidungen und das Leben der Bürger eingreift. Das hat für mich nicht mehr viel mit dem Europa zu tun, das uns ursprünglich versprochen wurde.

Mir wäre eine europäische Zusammenarbeit lieber, wie wir sie früher stärker kannten: souveräne Staaten, die freiwillig miteinander handeln und bei gemeinsamen Aufgaben zusammenarbeiten, aber wesentliche Entscheidungen weiterhin selbst treffen. Nähe zum Bürger, demokratische Verantwortung und nationale Selbstbestimmung sind mir wichtiger als immer neue zentrale Behörden, Register und Kontrollmöglichkeiten in Brüssel.

Ich behaupte nicht, dass morgen ein persönliches CO₂-Konto eingeführt, das Tanken gesperrt oder unser Bankguthaben ferngesteuert wird. Dafür gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Aber ich möchte auch nicht erst dann kritisch werden, wenn alle technischen und gesetzlichen Voraussetzungen bereits geschaffen wurden.

Der digitale Euro darf Bargeld lediglich ergänzen. Er darf weder zum Zwang werden noch eine Infrastruktur schaffen, über die zukünftige Regierungen das wirtschaftliche Verhalten der Bürger steuern können. Freiheit bedeutet für mich auch, rechtmäßig erworbenes Geld verwenden zu können, ohne dass jede alltägliche Entscheidung registriert, bewertet oder von einer zentralen Stelle genehmigt wird.

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